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Hilfe für Betroffene

Das Wichtigste zuerst:

Bei akuten Verletzungen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an

  • Ihren Arzt oder
  • eine Rettungsstelle

In der Gewaltschutzambulanz der Charité - Universitätsmedizin Berlin findet keine medizinische Versorgung statt.

Sie befinden sich hier:

Was wir Ihnen anbieten

Das Team der Gewaltschutzambulanz erstellt für Sie eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation Ihrer sichtbaren Verletzungen. Diese ist gerichtsfest, falls Sie sich später für ein Gerichtsverfahren (Straf-, Zivil- und/oder Familiengericht) entscheiden.

Alles geschieht in Absprache mit Ihnen und mit Ihrem ausdrücklichem Einverständnis. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.

Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin für die rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation in der Gewaltschutzambulanz

+49 30 450 570 270

Telefonische Sprechzeiten:

Montag bis Freitag:
08:30 - 15:00 Uhr

Untersuchungen:

Montag bis Freitag:
08:00 - 16:00 Uhr

 

Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie bitte mit:

  • Ihren Personalausweis, Ihren Pass oder ein anderes Ausweisdokument
  • falls vorhanden, ärztliche Befunde, die im Zusammenhang mit der aktuellen Gewalttat stehen sowie
  • die Vorgangsnummer, wenn Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben

Sie selbst entscheiden,

  • ob, wann und wie

Sie die Dokumentation verwenden wollen!