
Hilfe für Betroffene
Das Wichtigste zuerst:
Bei akuten Verletzungen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an
- Ihren Arzt oder
- eine Rettungsstelle
In der Gewaltschutzambulanz der Charité - Universitätsmedizin Berlin findet keine medizinische Versorgung statt.
Sie befinden sich hier:
Was wir Ihnen anbieten
Das Team der Gewaltschutzambulanz erstellt für Sie eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation Ihrer sichtbaren Verletzungen. Diese ist gerichtsfest, falls Sie sich später für ein Gerichtsverfahren (Straf-, Zivil- und/oder Familiengericht) entscheiden.
Alles geschieht in Absprache mit Ihnen und mit Ihrem ausdrücklichem Einverständnis. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.
Was muss ich tun?
Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin für die rechtsmedizinische Untersuchung und Dokumentation in der Gewaltschutzambulanz
+49 30 450 570 270
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag:
08:30 - 15:00 Uhr
Untersuchungen:
Montag bis Freitag:
08:00 - 16:00 Uhr
Was muss ich mitbringen?
Bringen Sie bitte mit:
- Ihren Personalausweis, Ihren Pass oder ein anderes Ausweisdokument
- falls vorhanden, ärztliche Befunde, die im Zusammenhang mit der aktuellen Gewalttat stehen sowie
- die Vorgangsnummer, wenn Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben
Sie selbst entscheiden,
- ob, wann und wie
Sie die Dokumentation verwenden wollen!