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Körperliche Gewalt

 

030 450 570 270 (Mo - Fr: 08:30 - 15:00 Uhr)

030 450 7 570 270

Birkenstraße 62, 10559 Berlin - Eingang Haus N

Sie befinden sich hier:

Bei uns findet keine medizinische Versorgung statt.

Bei akuten Beschwerden begeben Sie sich bitte schnellstmöglich in eine Rettungsstelle oder wenden sich an Ihre*n Hausarzt*ärztin.
 

Was wir Ihnen anbieten

Das Team der Gewaltschutzambulanz erstellt für Sie eine kostenlose rechtsmedizinische Dokumentation Ihrer sichtbaren, äußeren Verletzungen.

Alles geschieht in Absprache mit Ihnen und mit Ihrem ausdrücklichem Einverständnis.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht –  auch gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

Diese Dokumentation ist gerichtsfest, falls Sie sich später für ein Gerichtsverfahren entscheiden. Sie selbst können entscheiden, ob, wann und wie Sie die Dokumentation verwenden wollen.
Die Dokumentation bedeutet nicht, dass Sie eine Strafanzeigen stellen müssen. Vielmehr besteht die Möglichkeit, bei uns die Dokumention zu archivieren, sodass Sie sich auch später zu einer polizeilichen Anzeige entschließen können. 

 

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

 030 450 570 270 (Mo - Fr / 08:30 - 15:00 Uhr)

Planen Sie ca. 1h Zeit für unsere Untersuchung ein.
Der frühstmögliche Termin kann um 08:00 Uhr und der letztmögliche Termin um 15:00 Uhr wahrgenommen werden. 

 

Falls Sie nicht persönlich zu uns kommen können, können wir Sie gerne auch im Rahmen unseres mobilen Dienstes für die rechtsmedizinische Dokumentation aufsuchen:

  • im Krankenhaus,
  • im Frauenhaus,
  • in einer Zufluchtswohnung, 
  • an Ihrer Dienststelle (bei Verletzungen im Dienst).

Bitte vereinbaren Sie auch hier einen Termin mit uns oder bitten Sie das Personal vor Ort, einen Termin bei uns für Sie zu vereinbaren.

Was Sie mitbringen müssen

Zwingend erforderlich:

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument (mit Lichtbild)
  • ggf. Meldebescheinigung

 

Freiwillig:

  • Ärztliche Befunde, die im Zusammenhang mit der aktuellen Vorfall stehen (falls vorhanden)
  • Die Vorgangsnummer der polizeilichen Anzeige (falls vorhanden)

Ablauf vor Ort

  1. Sie vereinbaren einen Termin mit uns.
  2. Zum vereinbarten Termin werden Sie von uns an der Eingangstür abgeholt (bitte klingeln) und in unsere Räumlichkeiten begleitet.
  3. Es werden Ihre Personalien aufgenommen.
    Wir verwenden hierfür ein Charité unabhängige Praxissoftware, sodass Charité intern kein Zugriff auf Ihre Daten erfolgen kann. 
  4. Wir ermöglichen Ihnen eine vertrauensvolle Atmosphäre in einem geschützen Raum.
    Ihre sichtbaren, äußeren Verletzungen werden mit einem Maßstab fotografiert und der Sachverhalt wird erfasst.
  5. Falls Bedarf besteht, kann im Anschluss eine kostenlose Beratung durch die Opferhilfe erfolgen. 

Kinder & Jugendliche

Bitte beachten Sie weiterhin, dass bei uns keine medizinische Versorgung stattfindet.
Sollten Sie die Beschwerden des Kindes medizinisch abklären lassen wollen, begeben Sie sich bitte zu Ihrem*r Kinderarzt*ärztin, in eine Kinderschutzambulanz oder in eine Kinderrettungsstelle

 

Personen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres untersuchen wir ausschließlich im offiziellen Auftrag von Institutionen wie bspw. Jugendämtern oder Kinderschutzambulanzen. Um das weiteren Vorgehen zu besprechen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren:

030 450 570 270 (Mo - Fr: 08:30 - 15:00 Uhr)