
Gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen
030 450 570 270 (Mo - Fr: 08:30 - 15:00 Uhr)
030 450 7 570 270
Birkenstraße 62, 10559 Berlin (Haus N)
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Gewalt oder Kindesmisshandlung werden von der Charité als weit verbreitete Probleme mit schweren, meist sehr langwierigen gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen gesehen.
In der Gewaltschutzambulanz können von Gewalt betroffene Personen ihre Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren lassen. Dies ist ohne polizeiliche Anzeige und kostenfrei möglich. Wir bieten eine rechtsmedizinische Begutachtung und Dokumentation bei:
- häuslicher Gewalt in (ehemaligen) Paarbeziehungen
- interpersonellen Gewaltdelikten
- sexualisierter Gewalt
- Gewalterfahrung im Dienst / am Arbeitsplatz
- Kindesmisshandlung
Wir erstellen für Sie eine rechtsmedizinische Dokumentation Ihrer sichtbaren Verletzungen. Diese besteht aus einem schriftlichen Bericht und Fotos. Diese Dokumentation ist gerichtsfest, falls Sie sich für ein Gerichtsverfahren (Straf-, Zivil- und/oder Familiengericht) entscheiden. Sie selbst entscheiden, ob, wann und wie Sie die Dokumentation verwenden wollen.
Alles geschieht in Absprache mit Ihnen und mit Ihrem ausdrücklichem Einverständnis. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.